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Wirtschaftsförderungsgesellschaft

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Informationen zu Fördermitteln für Existenzgründer und junge Unternehmen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt "Angebote für Existenzgründer".

 

Potenzialberatung

Erkennen Sie Ihre Potenziale und die Ihrer Beschäftigten.

Gerade mittelständische Unternehmen sind im globalisierten Wettbewerb gefordert mit einem Höchstmaß an Flexibilität, Innovationskraft und Entwicklungsbereitschaft am Markt zu agieren.

Jedoch sind häufig die Betriebe viel zu stark in das Alltagsgeschäft eingebunden, um strategische Entwicklungsprozesse für ihr Unternehmen in die Wege zu leiten. Ihnen will das Land NRW mit Potenzialberatungen Hilfestellung leisten: sie sollen unausgeschöpfte Ressourcen im eigenen Unternehmen erkennen, Stärken und Schwächen analysieren sowie neue Handlungsziele gemeinsam mit Ihren Beschäftigten entwickeln. Potenzialberatungen sind so angelegt, dass sie die Eigenkompetenz der Betriebe stärken, um Veränderungsprozesse planen und gestalten zu können.

 

Das Angebot für Unternehmen in NRW.

Mit Hilfe der Potentialberatung können Betriebe ab einer Größe von 10 Mitarbeitenden entlang von fünf zentralen Themenbereichen beteiligungsorientiert ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten:

 

  • Arbeitsorganisation - Dabei kann es gehen um die Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen im Betrieb, den Einsatz optimierter Arbeitszeitmodelle, interner / externer Kommunikation und Kooperation, die Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden.
  • Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung - Themen können sein: Personalentwicklung, Qualifizierungsberatung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit, Innovationen durch kompetente Beschäftigte.
  • Demografischer Wandel - Dazu zählen insbesondere Wissensmanagement, altersgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, damit (insbesondere ältere) Beschäftigte ihre Arbeit lange und gesund ausüben können.
  • Digitalisierung - Hier geht es insbesondere um die Gestaltung von Arbeit und Technik.
  • Gesundheit - Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements und Work-Life-Balance.

 

Gefördert werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, deren Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen liegen muss. Der Förderumfang umfasst 40 % der tatsächlichen Kosten pro Beratungstag, maximal 8 Beratungstage in 36 Monaten. Die Förderhöhe beträgt max. 400 € pro Beratungstag.

Fördervoraussetzung ist die fachliche Beratung durch eine Beratungsstelle. Die kostenlose Erstberatung wird in 90 Beratungsstellen in ganz NRW angeboten, eine Liste dieser finden Sie hier.

Für die Region Bonn/Rhein-Sieg agiert unter anderem die Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg als Beratungsstelle für die Potentialberatung.

 

wfg pdf iconWeitere Angaben finden Sie auch im Flyer des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

 

Neustartberatung

Mit der Verbreiterung der Programmfamilie „Potentialberatung“ in NRW zum 01.07.2022 ist es möglich, im Vorfeld einer Potential- oder Transformationsberatung die sog. Neustartberatung zu beantragen.

Das Angebot richtet sich an die Unternehmen, die infolge von krisenbedingten Umstrukturierungsprozessen mindestens 10 % Ihrer Belegschaft entlassen mussten. 

Die Beratung hat den Sinn, „Zukunftssicherung“ und den „Blick nach vorne“ nach einer solchen Phase zu stärken, sowie etwaige Verunsicherung im Team durch offene Kommunikation zu nehmen und weitere Reorganisation und Prozessarbeiten (im Rahmen nachgeschalteter Beratung der Potential- oder Transformationsanalyse) zu begünstigen.

Voraussetzung für eine Neustartberatung ist die Vorlage einer sog. Massenentlassungsanzeige gemäß @17 KSchG gegenüber der Erstberatungsstelle.

Förderung

Voraussetzung für eine Neustartberatung ist die Vorlage einer sog. Massenentlassungsanzeige gemäß @17 KSchG gegenüber der Erstberatungsstelle.

Eine Neustartberatung können Betriebe mit Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen, die mindestens 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.

Bezuschusst werden 40 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage – bis maximal 400 Euro pro Beratungstag.

In Anspruch genommen werden können maximal 2 Beratungstage innerhalb von 36 Monaten. Die maximale Förderhöhe beträgt 800,- Euro.

Für die Region Bonn/Rhein-Sieg agiert unter anderem die Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg als Beratungsstelle für die Potentialberatung.

 

Transformationsberatung

Mit der Transformationsberatung können Unternehmen eine Beratungsförderung zum Themenfeld „green economy“ erhalten.

Der Zuschuss unterstützt Sie dabei, eine neue Umweltkultur in Ihrem Unternehmen zu etablieren.

Ziel der Transformationsberatung ist die Entwicklung einer betriebsindividuellen Klimastrategie, bei der es z.B. darum geht, wie Ihr Unternehmen klima- und umweltfreundlich und gleichzeitig wettbewerbsfähig agieren kann und welche Fähigkeiten und Qualifikationen Ihre Mitarbeiter hierfür benötigen.

Die Transformationsberatung setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Beschäftigten mit ein.

Für eine Transformationsberatung können Unternehmen ihren Berater oder ihre Beraterin frei wählen.

Förderung

Eine Transformationsberatung können Betriebe mit Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen, die mindestens 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.

Bezuschusst werden 40 % der notwendigen Ausgaben für Beratungstage – bis max. 400 Euro pro Beratungstag.

In Anspruch genommen werden können maximal 12 Beratungstage innerhalb von 36 Monaten. Die maximale Förderhöhe beträgt 4.800,- Euro.

Fördervoraussetzung ist die fachliche Beratung durch eine Beratungsstelle. Die kostenlose Erstberatung wird in 90 Beratungsstellen in ganz NRW angeboten, eine Liste dieser finden Sie hier.

Für die Region Bonn/Rhein-Sieg agiert unter anderem die Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg als Beratungsstelle für die Potentialberatung.

 

wfg pdf iconWeitere Angaben finden Sie im Flyer des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

 

Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem formal Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte. In Rahmen der neuen Förderphase des Europäischen Sozialfonds richtet sich der Bildungsscheck ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.

Zuwanderer können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen.

Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.

 

Die wesentlichen Kernelemente der Förderung:
  • Es gibt weiterhin einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck.
  • Die Förderung umfasst 50 % der Kurskosten, max. 500,- EUR.
  • Unter Berücksichtigung der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel und des Vorrangs der Bildungsprämie des Bundes konzentriert sich der nordrhein-westfälische Bildungsscheck auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500,- EUR liegt.
  • Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000,- EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000,- EUR) nicht übersteigt.

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Quelle: http://www.regionalagentur.net/bildungsscheck.html, Stand 2014.

wfg pdf iconWeitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des LerNet Bonn / Rhein-Sieg e.V. unter www.lernet.de sowie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter https://www.esf.nrw.de und im Flyer des Ministeriums.

 

Förderung unternehmerischen Know-hows

Der Bund fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in allen Entwicklungsphasen.

Ziel des Programms ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

 
Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den in Rechnung gestellten Beratungskosten und dem Standort der beratenen Betriebsstätte.

Die Förderung beträgt im

  • Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80% der förderfähigen Beratungskosten, demnach maximal 2.800 EUR.
  • Geltungsbereich der alten Bundesländer (einschließlich Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50% der förderfähigen Beratungskosten, demnach maximal 1.750 EUR.

Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für alle förderberechtigten Unternehmen 3.500 EUR.
Für jedes förderberechtigte Unternehmen können zwei in sich abgeschlossenene Beratungen pro Jahr gefördert werden. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) können für jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf Beratungen gefördert werden. Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen, müssen ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Informationsgespräch kann bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises geführt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Digitalisierungsförderung: go-digital

Mit Beratungsleistungen in den fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung“ unterstützt das BMWI mit go-digital kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung und Optimierung ihres Arbeitsalltags. Die Beratung erfolgt durch autorisierte Beratungsunternehmen. Die Förderquote beträgt bis zu 50% auf maximal 1.100 EUR Beratungshonorar pro Beratertag, davon sind maximal 30 Beratertage förderfähig. Weitere Informationen sowie eine Übersicht aller autorisierter Beratungsunternehmen finden Sie hier.


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Weitere Angaben finden Sie auch in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder auf der Homepage des  Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

 

Neues Förderprogramm INQA-Coaching

Schneller, weiter, digitaler: Die Arbeitsrealität wandelt sich auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rasant. Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, bei diesem Tempo mitzuhalten. Hier greift INQA-Coaching. Basierend auf Praxiserfahrungen vorheriger Beratungsprogramme unterstützt INQA-Coaching Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten passgenaue Maßnahmen für das eigene Unternehmen zu finden. Die flexible Beratung nutzt hierzu Digitalisierungsstrategien unter Anwendung agiler Methoden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können für die Betriebe übernommen werden. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Offizieller Programmstart: Sommer 2023. Aktualisierte Informationen finden Sie hier.

 

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