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Wirtschaftsförderungsgesellschaft

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Informationen zu Förderinstrumenten für Investoren, Gewerbetreibende, Beruftstätige und Berufsrückkehrer finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt "Angebote für Investoren und Unternehmen".

 

Beratungsförderung - Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW (BPW)

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Gründende in Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von freien Unternehmensberater*innen und erleichtert so das Gründen beziehungsweise die Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

 

Wer wird gefördert:

Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert:

Beratungen zu Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb vor der Realisierung

 

Eckpunkte der Förderung:

Neugründung / Beteiligung:

Bei einer Neugründungs- und Beteiligungsberatung haben Sie die Möglichkeit eine Förderung für bis zu sechs Beratungstage innerhalb eines Jahres ab Antragstellung zu erhalten. Dabei wird der pauschale Beratungstagewerksatz in Höhe von 1.020 Euro zu 50 Prozent gefördert, was einer Förderung von 510 Euro entspricht. Personen, die Bürgergeld empfangen und ein neues Kleinstunternehmen gründen möchten, können eine Förderung in Höhe von 80% bzw. 816 Euro erhalten. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit.

Übernahme:

Im Fall einer Übernahmeberatung, die in der Regel mehr Beratungsaufwand erfordert, können bis zu acht Beratungstage innerhalb eines Jahres gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt generell 50%. Das bedeutet, dass Sie bei acht Beratungstagen 4.080 Euro erhalten.

Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb:

Falls Sie beabsichtigen, Ihr Kleinstunternehmen vom Nebenerwerb in den Haupterwerb zu überführen, kann die Beratung hierzu mit bis zu vier Tagen und 50 % gefördert werden. Bei einer Beratungsdauer von vier Tagen beträgt die Förderung somit 2.040 Euro.

Zirkelberatung:
Die Zirkelberatung ist eine kombinierte Gruppen- und Einzelberatung (jeweils 50 Prozent) an der zwischen drei bis sechs Personen teilnehmen. Dabei wird pro Person maximal ein Beratungstag gefördert. Im Anschluss an die Zirkelberatung können bei Bedarf weitere Beratungstage für eine Neugründungs- bzw. Übernahmeberatung in Anspruch genommen werden.
Auch für die Zirkelberatung gelten die oben genannten Förderkonditionen (50 Prozent, 510 Euro). Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld beziehen, beträgt die Förderung 90 Prozent eines Beratungstages, dementsprechend 918 Euro.
Antragsstellung:
Die Antragstellung erfolgt online https://efre.ecoh.nrw.de/lip/authenticate.do. Vorab ist ein persönliches Kontaktgespräch bei einer zugelassenen regionalen Anlaufstelle zu führen. Auch die WFG ist eine entsprechende Anlaufstelle.
Ihre Ansprechpartnerin für das BPW:

Anja Zimmermann
Tel.: (02241) 921 15-83
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wfg linkQuelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 10. August 2023.
 

Weitere Informationen zum Beratungsprogramm Wirtschaft finden Sie hier.

 

 

Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau

ERP-Gründerkredit-Startgeld

Der ERP-Gründerkredit-Startgeld fördert alle Formen der Existenzgründung: die gewerbliche und freiberufliche Errichtung eines Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Betriebes sowie den Erwerb einer tätigen Beteiligung.

Er kommt auch für Gründungen infrage, die zunächst als Nebenerwerb angelegt sind (z. B. parallel zu Beruf oder Studium), solange sie mittelfristig als Vollerwerbsbetrieb geplant sind.

Aber auch Investitionen zur Festigung des Unternehmens innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit sind möglich.

Gründer und junge Unternehmen können im Rahmen des ERP-Gründerkredits - StartGeld bis zu 125.000 EUR zur Finanzierung von Sachinvestitionen (davon max. 50.000 EUR für Betriebsmittel) erhalten. Der Investitionsbetrag kann darüber liegen, wenn der übersteigende Betrag mit Eigenmitteln finanziert wird. Betriebsmittel sind z. B. Personal- und Mietkosten oder Aufwendungen für Marketingmaßnahmen.

Der ERP-Gründerkredit - StartGeld ist mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung ausgestattet. Das bedeutet, dass die KfW grundsätzlich 80 % des Kreditausfallrisikos übernimmt.

 

wfg linkWeitere Informationen zu dem Programm finden Sie unter www.kfw.de.

 

 

 

Gründung aus der Arbeitslosigkeit


Für Gründer/innen aus der Arbeitslosigkeit gibt es eine Vielzahl an hilfreichen Unterstützungsmöglichkeiten. So können bei der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg der Gründungszuschuss (Sozialgesetzbuch (SGB) III §§ 57, 58) und bei den Jobcentern Bonn/Rhein-Sieg das Einstiegsgeld (SGB II § 16 b, c) beantragt werden. Ziel dieser Förderung ist, den Lebensunterhalt und die Sozialversicherung der Gründer/innen zu sichern.

Wer den Gründungszuschuss beantragt, muss bis zum Zeitpunkt der Existenzgründung Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I haben, im Fall des Einstiegsgeldes gilt der Anspruch auf ALG II.  Ein tragfähiges Unternehmenskonzept, der sogenannte Businessplan, ist Voraussetzung. Für die Empfänger/innen von ALG I können die beratenden Personen des Startercenters Bonn/Rhein-Sieg die Tragfähigkeit des Businessplans bescheinigen. Bezieher des ALG II werden von Beratungsunternehmen betreut, die mit den Jobcentern Bonn/Rhein-Sieg zusammenarbeiten.

Grundsätzlich werden nur die Gründer/innen gefördert, die im Haupterwerb mit einem Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche tätig sind. Außerdem ist kein fließender Übergang von einem angestellten Beschäftigungsverhältnis in eine geförderte selbstständige Tätigkeit möglich. Der/die Gründer/in muss tatsächlich arbeitslos gemeldet sein. Umgekehrt muss bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens ein Restanspruch von 150 Tagen auf ALG I für den Bezug von Gründungszuschuss bestehen.
Wer als Angestellte/r seinen Arbeitsplatz kündigt, um sich selbständig zu machen, erhält eine dreimonatige Sperrzeit, in der kein Zuschuss gezahlt wird.
Ferner können Existenzgründer/innen sich in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung weiterversichern.

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Bei Bewilligung wird der Zuschuss sechs Monate lang in Höhe des zuletzt bezogenen monatlichen ALG I gezahlt. Hinzu kommt ein pauschaler Betrag von 300 € zur Zahlung der Sozialversicherungen. Denn mit Beginn der Selbständigkeit muss der Gründer sich sozialversichern. Nach den sechs Monaten, in denen der Restanspruch auf ALG I abläuft, kann der Gründer die Pauschale von 300 € für weitere neun Monate erhalten, wobei es auch hierauf keinen Rechtsanspruch gibt.

Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie hier.

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld ist ebenfalls eine Kann-Leistung zusätzlich zum ALG II. Seine Höhe ist abhängig von der Regelleistung, der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit sowie der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Die Bezugsdauer liegt bei maximal 24 Monaten. Darüber hinaus können im Falle von Gründungen aus ALG II Darlehen und Zuschüsse in einer Gesamthöhe von maximal 5.000 € gewährt werden, um Sachgüter zu finanzieren.

Informationen zum Einstiegsgeld finden Sie hier.

 

Gründungsstipendium NRW

Das Gründungsstipendium NRW eröffnet die Chance, Ihre innovative Geschäftsidee auf den Weg zu bringen und in die Gründungsszene Ihrer Region einzusteigen. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Gründende, die vor oder am Anfang der Existenzgründung stehen mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.200 Euro für maximal ein Jahr, um den Start in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern. Darüber hinaus erhalten Sie die Gelegenheit, sich in Gründungsnetzwerken auszutauschen und sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen.

 

EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft

EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Es umfasst u.a. das Exist-Gründerstipendium Bund und den Exist-Forschungstransfer.

 

wfg linkInformationsblätter zu allen öffentlichen Förderprogrammen der KfW Mittelstandsbank sowie der NRW.BANK erhalten Sie unter www.kfw.de bzw. unter www.nrwbank.de, darunter Informationen zum NRW.Mikrodarlehen und zum Mikro.Crowd NRW.

 

Zudem finden Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union auf der Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de. Informationen zu Angeboten der Bürgschaftsbank NRW sind hinterlegt unter www.nrw-bank.de.

 

 

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