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Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Sankt Augustin mbH

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Die Finanzierung eines Gründungsvorhabens ruht auf zwei Säulen: Zum einen basiert eine solide Finanzierung auf ausreichend Eigenkapital.  Ein Anteil von 15 bis 20 Prozent an der Unternehmensfinanzierung ist in der Regel das Minimum. Zum Eigenkapital gehören kurzfristig verfügbare Vermögenswerte wie Bargeld, Wertpapiere, Immobilien, Lebensversicherung und geliehenes Geld.


Quellen für Ihr Eigenkapital können sein:
  •     Verwandte und Freunde
  •     Partner
  •     Kapitalbeteiligungsgesellschaften
  •     Business Angels


Die andere Säule der Finanzierung ist das Fremdkapital. Zum Fremdkapital zählen Kredite von privaten oder öffentlichen Kreditinstituten. Das Geld muss zu bestimmten Konditionen nach Ablauf einer festgelegten Frist zurückgezahlt werden.  Ein Kredit kostet i.d.R. Zinsen und als Gegenwert zum Verlustrisiko müssen Sicherheiten gestellt werden.

Welche Sicherheiten gibt es?

  • Grundschulden, Hypotheken
  • Bürgschaften/Garantien
  • Lebensversicherungen
  • Bausparverträge
  • Festgelder
  • Sparguthaben

 
Öffentliche Kredite haben dabei die günstigeren Konditionen für den Darlehensnehmer: Der Zinssatz liegt unter den Marktkonditionen, er hat eine längere Laufzeit und bietet einen festen Zinssatz in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren - unabhängig von der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten. Außerdem bieten die öffentlichen Kredite einen tilgungsfreien Zeitraum, was für Gründer/innen eine finanzielle Entlastung bedeutet.


Das sollten Sie beim Umgang mit Fördermitteln außerdem beachten:
  • Die Fördermittel sollten für die Investitionen und Warenbestände ausgegeben werden, die im Antrag angegeben wurden. Bei Änderungen ist die Hausbank zu fragen.
  • Nach Abschluss der Investitionen müssen Sie die Verwendung der Fördermittel nachweisen. Bewahren Sie alle Belege auf, und vermerken Sie die Geldquelle.
  • Verändern sich die Geschäftsverhältnisse, z. B. weil Sie einen Partner aufnehmen, sollten Sie sich vorher erkundigen, ob Ihnen die Förderdarlehen in voller Höhe erhalten bleiben.


Es werden, bis auf einige Ausnahmen, natürliche Personen und nicht das Unternehmen gefördert. Die Rechtsform des Unternehmens spielt hierfür keine Rolle. Gefördert werden die persönlich haftenden Gesellschafter/innen mit Geschäftsführungsbefugnis (bei Personengesellschaften) bzw. die Geschäftsführungsbefugten Gesellschafter/innen (bei Kapitalgesellschaften). Jede/r Gesellschafter/in muss einen eigenen Antrag stellen, die Finanzierung erfolgt entsprechend dem Anteil am Geschäftskapital.

Die Förderprogramme werden mit wenigen Ausnahmen über das so genannte Hausbankenverfahren abgewickelt. Dabei ist zu beachten, dass vor Einreichung des formgebundenen Antrages bei der Hausbank grundsätzlich mit der Durchführung des Vorhabens nicht begonnen werden darf. Es dürfen also keine konkreten Schritte erfolgt und keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen worden sein.

Geschäftsbanken schlagen nur einen Teil ihrer Unternehmenskunden für einen Förderkredit vor. Auf der einen Seite leiten die Hausbanken riskante oder wenig Erfolg versprechende Vorhaben nicht an die Förderinstitute weiter, da sie beim Scheitern des Vorhabens von Forderungsausfällen betroffen sein würde. Auf der anderen Seite kann es für die Hausbank von Vorteil sein, Erfolg versprechende Vorhaben nicht an die Förderinstitution weiterzuleiten um stattdessen Fremdkapital zu ihren eigenen Bedingungen vergeben zu können. Diese müssen nicht zwangsweise schlechter sein als die Bedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, es ist aber anzuraten, die Konditionen genau miteinander zu vergleichen.

Grundsätzlich haftet die Hausbank für die Rückzahlung eines Förderkredites, aber in einigen Förderprogrammen kann die Hausbank eine teilweise Haftungsfreistellung beantragen. Der Antragsteller haftet immer zu 100%!

 

 

wfg linkInformationsblätter zu allen öffentlichen Förderprogrammen der KfW Mittelstandsbank sowie der NRW.BANK erhalten Sie unter https://www.kfw.de/kfw.de.html bzw. unter www.nrwbank.de.

 



 

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