Informationen zu Förderinstrumenten für Investoren, Gewerbetreibende, Beruftstätige und Berufsrückkehrer finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt "Angebote für Investoren und Unternehmen".
Beratungsförderung - Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW (BPW)
Das Land NRW gewährt Zuwendungen für eine Gründungberatung im Rahmen des „Beratungsprogramms Wirtschaft“ unter Einbeziehung von Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung/EFRE).
Wer wird gefördert:
- Natürliche Personen, die beabsichtigen, in NRW ein gewerbliches Unternehmen / eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz zu gründen oder zu übernehmen oder sich an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter i.d.R. mit mindestens 50% des gezeichneten Kapitals zu beteiligen.
- Beratungen zur Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe.
Was wird gefördert:
- Gründungsberatungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder die mehrheitliche Beteiligung an einem Unternehmen mit mindestens 50% des gezeichneten Kapitals als selbständige Vollexistenz in NRW ist.
Eckpunkte der Förderung:
Förderbetrag:
- Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 EUR je Tagewerk
- Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 80% des Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 EUR pro Tagewerk angehoben werden.
- Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für Personen, die ALG I oder ALG II beziehen sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden mit ALG II-vergleichbarer Einkommenslage bis zu 90% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 720 EUR.
- Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 50€.
- Die Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abziehbar ist, gehört nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zirkelberatung:
- Kombination aus Gruppen- und Einzelberatung für in der Regel vier, maximal sechs Personen.
- besteht zu jeweils 50% aus einer Gruppen- und Einzelberatung.
Umfang der förderfähigen Beratungstagewerke:
- vier Tagewerke bei Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragsstellung.
- sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragsstellung.
- Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmender Person ein Tagewerk gefördert, welches auf die oben genannten Höchstzahlen angerechnet wird.
- Ein Tagewerk umfasst acht Stunden Beratungstätigkeit, es können auch halbe Tagewerke gefördert werden.
Zuwendungsvoraussetzungen:
- die zu beratenden Personen müssen mindestens während der Hälfte der Beratungszeit anwesend sein; bei Zirkelberatungen ist die Beratungszeit im vollen Umfang in Anwesenheit der zu beratenden Person durchzuführen.
- vor der Antragsstellung ist mit einer zugelassenen Anlaufstelle ein Kontaktgespräch zu führen; in dem Gespräch werden der Beratungsinhalt, der als Beratungsangebot vorliegt, die Notwendigkeit der Förderung und der Beratungsumfang erörtert und festgelegt.
- die Eignung der Berater und Beratungsgesellschaften muss durch eine qualifizierte Ausbildung oder Berufserfahrung und mehrjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen gegenüber der Kontaktstelle und den Trägern nachgewiesen werden.
- Beratungen von Personen, die wirtschafts- oder steuerberatend tätig sind, werden nicht gefördert.
Kombinierbarkeit:
- Die Förderung ein- und derselben Beratung nach diesen Richtlinien und nach anderen öffentlichen Programmen ist ausgeschlossen.
- Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Quelle: Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 30.11.2007, zuletzt geändert im Mai 2016.
Anlaufstellen für das Beratungsprogramm Wirtschaft
Weitere Informationen zum Beratungsprogramm Wirtschaft finden Sie hier.
Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau
ERP-Gründerkredit
Der ERP-Gründerkredit fördert alle Formen der Existenzgründung: die gewerbliche und freiberufliche Errichtung eines Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Betriebes sowie den Erwerb einer tätigen Beteiligung.
Er kommt auch für Gründungen infrage, die zunächst als Nebenerwerb angelegt sind (z. B. parallel zu Beruf oder Studium), solange sie mittelfristig als Vollerwerbsbetrieb geplant sind.
Aber auch Investitionen zur Festigung des Unternehmens innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit sind möglich.
Beim ERP-Gründerkredit gibt es die Programmvarianten „StartGeld“ und „Universell“.
Den ERP-Gründerkredit „Universell“ können Sie nicht mehr beantragen. Ab sofort können Sie neben dem ERP-Gründerkredit StartGeld den ERP-Kapital für Gründung, den ERP-Förderkredit KMU und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand beantragen.
Gründer und junge Unternehmen können im Rahmen des ERP-Gründerkredits - StartGeld bis zu 125.000 EUR zur Finanzierung von Sachinvestitionen (davon max. 50.000 EUR für Betriebsmittel) erhalten. Der Investitionsbetrag kann darüber liegen, wenn der übersteigende Betrag mit Eigenmitteln finanziert wird. Betriebsmittel sind z. B. Personal- und Mietkosten oder Aufwendungen für Marketingmaßnahmen.
Der ERP-Gründerkredit - StartGeld ist mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung ausgestattet. Das bedeutet, dass die KfW grundsätzlich 80 % des Kreditausfallrisikos übernimmt.
Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie unter www.kfw.de.
Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Gründung
Wer wird gefördert:
- natürliche Personen, wie etwa Existenzgründende oder Freiberufler/innen, die Ihre Geschäftstätigkeit vor nicht mehr als drei Jahren aufgenommen haben.
Finanzierungsgegenstand:
- Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kaufpreis eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils
- Warenlager
- Extern erworbene Beratungsleistungen
- Kosten für erste Messeteilnahmen
Eckpunkte der Förderung:
- Kredit von bis zu 500.000 € je Antragsteller, vorhandene Eigenmittel können von 15% auf bis zu 45% (alte Länder) bzw. von 10% auf bis zu 50% (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.
- Laufzeit 15 Jahre, davon die ersten 7 Jahre tilgungsfrei.
- der Kredit muss bei der Hausbank beantragt werden.
- die KfW gewährt der Hausbank eine 100-prozentige Haftungsfreistellung.
Weitere Informationen zu dem Programm sowie die aktuellen Konditionen finden Sie unter www.kfw.de.
Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Für Gründer/innen aus der Arbeitslosigkeit gibt es eine Vielzahl an hilfreichen Unterstützungsmöglichkeiten. So können bei der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg der Gründungszuschuss (Sozialgesetzbuch (SGB) III §§ 57, 58) und bei den Jobcentern Bonn/Rhein-Sieg das Einstiegsgeld (SGB II § 16 b, c) beantragt werden. Ziel dieser Förderung ist, den Lebensunterhalt und die Sozialversicherung der Gründer/innen zu sichern.
Wer den Gründungszuschuss beantragt, muss bis zum Zeitpunkt der Existenzgründung Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I haben, im Fall des Einstiegsgeldes gilt der Anspruch auf ALG II. Ein tragfähiges Unternehmenskonzept, der sogenannte Businessplan, ist Voraussetzung. Für die Empfänger/innen von ALG I können die beratenden Personen des Startercenters Bonn/Rhein-Sieg die Tragfähigkeit des Businessplans bescheinigen. Bezieher des ALG II werden von Beratungsunternehmen betreut, die mit den Jobcentern Bonn/Rhein-Sieg zusammenarbeiten.
Grundsätzlich werden nur die Gründer/innen gefördert, die im Haupterwerb mit einem Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche tätig sind. Außerdem ist kein fließender Übergang von einem angestellten Beschäftigungsverhältnis in eine geförderte selbstständige Tätigkeit möglich. Der/die Gründer/in muss tatsächlich arbeitslos gemeldet sein. Umgekehrt muss bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens ein Restanspruch von 150 Tagen auf ALG I für den Bezug von Gründungszuschuss bestehen.
Wer als Angestellte/r seinen Arbeitsplatz kündigt, um sich selbständig zu machen, erhält eine dreimonatige Sperrzeit, in der kein Zuschuss gezahlt wird.
Ferner können Existenzgründer/innen sich in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung weiterversichern.
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Bei Bewilligung wird der Zuschuss sechs Monate lang in Höhe des zuletzt bezogenen monatlichen ALG I gezahlt. Hinzu kommt ein pauschaler Betrag von 300 € zur Zahlung der Sozialversicherungen. Denn mit Beginn der Selbständigkeit muss der Gründer sich sozialversichern. Nach den sechs Monaten, in denen der Restanspruch auf ALG I abläuft, kann der Gründer die Pauschale von 300 € für weitere neun Monate erhalten, wobei es auch hierauf keinen Rechtsanspruch gibt.
Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie hier.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld ist ebenfalls eine Kann-Leistung zusätzlich zum ALG II. Seine Höhe ist abhängig von der Regelleistung, der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit sowie der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Die Bezugsdauer liegt bei maximal 24 Monaten. Darüber hinaus können im Falle von Gründungen aus ALG II Darlehen und Zuschüsse in einer Gesamthöhe von maximal 5.000 € gewährt werden, um Sachgüter zu finanzieren.
Informationen zum Einstiegsgeld finden Sie hier.
Gründerstipendium NRW
Das Gründerstipendium NRW eröffnet die Chance, Ihre innovative Geschäftsidee auf den Weg zu bringen und in die Gründerszene Ihrer Region einzusteigen. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Gründende, die vor oder am Anfang der Existenzgründung stehen mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.000 Euro für maximal ein Jahr, um den Start in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern. Darüber hinaus erhalten Sie die Gelegenheit, sich in Gründernetzwerken auszutauschen und sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen.
EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft
EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Es umfasst u.a. das Exist-Gründerstipendium Bund und den Exist-Forschungstransfer.
Informationsblätter zu allen öffentlichen Förderprogrammen der KfW Mittelstandsbank sowie der NRW.BANK erhalten Sie unter www.kfw.de bzw. unter www.nrwbank.de, darunter Informationen zum NRW.Mikrodarlehen und zum Mikro.Crowd NRW.
Zudem finden Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union auf der Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de. Informationen zu Angeboten der Bürgschaftsbank NRW sind hinterlegt unter www.nrw-bank.de.