Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Links zusammengestellt, damit Sie sich als Gewerbetreibende informieren können.
Selbstverständlich sind auch wir als
WFG Sankt Augustin jederzeit Ansprechpartnerin
für die Sankt Augustiner Unternehmen.
Sie erreichen unser Servicetelefon unter 02241 / 92115-83.
Die Ergebnisse der Unternehmensbefragung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in Sankt Augustin finden Sie hier.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Unternehmen in Deutschland ihren Mitarbeitenden, die ihrer Tätigkeit nicht ausschließlich von zu Hause aus nachgehen können, mindestens einmal wöchentlich Coronatests anbieten müssen. Die Testangebotspflicht greift bereits ab dem 20. April.
Viele Informationen zu dem Thema finden Sie unter www.dihk.de und auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: www.bmas.de.
Eine Auflistung der Schnelltestzentren finden Sie unter www.sankt-augustin.de
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg und der Rhein-Sieg-Kreis richten eine kostenfreie Webinar-Reihe für Unternehmen und Betriebe zum Umgang mit Corona aus. Folgende Themen werden u.a. Kurzarbeit, Steuerstundungen, Sofortmaßnahmen sein. Bisherige Webinare finden Sie auch auf Youtube.
Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch verschiedene Wirtschaftshilfen unterstützt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat unter www.bmwi.de und www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie www.haertefallhilfen.de alle Informationen zu aktuellen Hilfen aufgeführt. (Quelle: BMWI)
Sollten Sie Fragen dazu haben, unterstützen wir Sie gerne. Sie erreichen uns unter 02241 9211583 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
(Quelle: www.wirtschaft.nrw)
Für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen kann das Kurzarbeitergeld eingreifen. Zuständig ist die Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de, Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20). Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu ein Merkblatt erstellt. Sämtliche Formulare hierzu hat der Rhein-Sieg-Kreis zusammengestellt.
Es stehen Kreditprogramme der KfW-Bank (www.kfw.de, Hotline: 0800 539 9000) und der NRW.Bank (www.nrwbank.de, Hotline: 0211 91741 4800) zur Verfügung, um die Liquidität zu sichern. Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Finanzierung über diese Programme nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank.
Die Hausbanken können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen (www.wirtschaft.nrw und www.bb-nrw.de).
Die Finanzverwaltung NRW kommt betroffenen Unternehmen auf Antrag mit Steuerstundungen und der Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest möglich aus (www.finanzverwaltung.nrw.de, Hotline: 02241 242-0).
Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Der Steuerschuldner muss grundsätzlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November Steuervorauszahlungen für das laufende Jahr entrichten. In der Regel werden diese Vorauszahlungen von den Finanzämtern festgesetzt. Die Vorauszahlungen orientieren sich hierbei zunächst an der Steuer, die sich bei der letzten Steuerveranlagung ergeben hat. Macht der Steuerpflichtige glaubhaft, dass der zu erwartende Steuerbetrag wegen negativer Entwicklungen beim Gewerbeertrag wesentlich hinter dem Steuerbetrag zurückbleiben wird, der Grundlage für die Berechnung der Vorauszahlungen war, können die Vorauszahlungen auf Antrag herabgesetzt werden. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen des Jahres 2020 der von den Auswirkungen des Coronavirus nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können auf Antrag herabgesetzt werden. Hierbei ist der Antrag, sofern der Gewerbesteuermessbetrag durch das Finanzamt für Zwecke der Vorauszahlung festgesetzt wurde beim Finanzamt zu stellen. Wurde der Gewerbesteuermessbetrag für die Vorauszahlungen von der Steuerverwaltung der Stadt Sankt Augustin festgesetzt, kann der Antrag auch direkt bei der Stadtverwaltung gestellt werden.
Antrag auf Stundung fälliger Steuerforderungen
Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie kann der Steuerschuldner gem. § 222 AO eine zinsfreie Stundung der fälligen Steuerforderungen beantragen, wenn die Einziehung des Anspruchs eine erhebliche Härte bedeuten würde. Hierbei sind die wirtschaftlichen Schwierigkeiten regelmäßig anhand des Liquiditätsstatus nachzuweisen. Der Antrag auf Stundung kann direkt bei der Stadtverwaltung Sankt Augustin gestellt werden.
Sollte wegen des Corona-Virus für Beschäftigte eine Quarantäne angeordnet worden sein, können Arbeitgeber für Arbeitnehmer bzw. Selbständige eine Entschädigung des Verdienstausfalls beantragen. Zuständig für Sankt Augustiner Unternehmen ist der Landschaftsverband Rheinland (www.lvr.de, Hotline: 0221 809-5444).
Informationen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts für Einzelunternehmer*innen im Notfall durch Unterstützungsleistungen (Hartz IV) finden Sie unter www.arbeitsagentur.de. Auskünfte erhalten Sie auch über die Servicehotline des Jobcenters Rhein-Sieg unter der Telefonnummer 02241 39780.
Viele Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus werden auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de beantwortet.
Der Beratungszuschuss "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen junger und etablierter Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern bzw. Beratungsunternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi sieht hierfür ein spezielles, schnelles und unbürokratisches Verfahren vor. Nähere Informationen finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de.
Auf der Homepage der Stadt Sankt Augustin finden Sie die aktuellen Informationen zum Corona-Virus im Stadtgebiet.
Zudem finden Sie hier eine Videobotschaft von Bürgermeister Klaus Schumacher zum Corona-Virus.
Der Rhein-Sieg-Kreis hat auf seiner Homepage Informationen für Unternehmen und Betriebe zusammengestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat auf seiner Seite unter www.bmwi.de Informationen und Unterstützungsangebote für Unternehmen zum Corona-Virus eingestellt.
Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz hat auf seiner Seite unter www.bmjv.de Informationen unter anderem zu den Themen "Mieterschutz" und "Insolvenz" eingestellt.
Auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW finden Sie Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen.
Die NRW Bank bietet Beratung zu allen Förderprogrammen.
Auf der Seite der Finanzverwaltung NRW finden Sie alle Informationen zum Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus.
Auf der Homepage der DEHOGA finden Sie Informationen für das Gastgewerbe.
Unsere hier aufgelisteten Gewerbetreibenden bieten einen Abhol- bzw. Lieferdienst in den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie oder Dienstleistung. Sie haben sich zu folgenden Hygiene-Abläufen bereit erklärt:
Buchhandlung - Wir liefern per Boten Lesestoff in ganz Sankt Augustin.
Exklusive Outdoormöbel wie Gartenstühle, Gartensessel, Relaxsessel, Lounge-Garnituren, Liegen, Outdoor-Tische, Sitzsäcke etc. sowie Indoor Echtholz-Tischplatten
Ich bin für Sie telefonisch und per WhatsApp erreichbar!
Mode für starke Frauen. Sie können mich auf Handy oder per WhatsApp erreichen.
Lieferung von französischen Weinen und Spezialitäten
Weinhandel und -lieferung
Wir bieten persönlichen Lieferservice. Bei telefonischer Bestellung liefern wir innerhalb weniger Stunden. Bestellen Sie Ihre gewohnten Produkte oder lassen Sie sich telefonisch beraten.
Wir bieten Fleisch und Wurstwaren aus eigener Herstellung aus allerbester Qualität von Landwirten aus unserer Umgebung.
Lieferung von kosmetischen Produkten nach Hause
Dekoration und Einrichtungsberatung
Lieferung von allen verfügbaren Getränken direkt ins Haus.
Partyservice: Lieferung von Speisen und Catering direkt nach Hause.
Lieferung von Speisen und Catering direkt nach Hause.
Lieferung von Speisen 7 Tage die Woche. Bitte "Außer-Haus-Karte" anfordern.
Familienbetrieb mit italienischer Küche.
Griechisches Spezialitätenrestaurant; Mindestbestellwert 25,- Euro
Kroatische & Internationale Spezialitäten
Internationale Küche mit wechselnden saisonalen und regionalen Produkten
Griechisches Spezialitätenrestaurant
Mittagstisch direkt im Zentrum (Marktplatte)
Das gewisse Extra
Ristorante Pizzeria
Ristorante Pizzeria
China Restaurant
Leckeres aus der griechische Küche.
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