Förderprogramme

Als erste Orientierungshilfe im Fördermitteldschungel dient die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums unter www.foerderdatenbank.de. Dort können Sie verschiedene Rahmendaten eingeben und somit nach geeigneten Programmen suchen.

Eine Übersicht über wichtige Förderprogramme haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Ihre Ansprechpartnerin für Förderprogramme im Bereich "Existenzgründung":

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Gründende in Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von freien Unternehmensberatungen und erleichtert so das Gründen beziehungsweise die Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Wer wird gefördert?

Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Beratungen zu Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb vor der Realisierung.

Neugründung / Beteiligung:

Bei einer Neugründungs- und Beteiligungsberatung haben Sie die Möglichkeit, eine Förderung für bis zu sechs Beratungstage innerhalb eines Jahres ab Antragstellung zu erhalten. Dabei wird der pauschale Beratungstagewerksatz in Höhe von 1.020 Euro zu 50 Prozent gefördert, was einer Förderung von 510 Euro entspricht. Personen, die Bürgergeld empfangen und ein neues Kleinstunternehmen gründen möchten, können eine Förderung in Höhe von 80% bzw. 816 Euro erhalten. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit.

Die Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abziehbar ist, gehört nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Übernahme:

Im Fall einer Übernahmeberatung, die in der Regel mehr Beratungsaufwand erfordert, können bis zu acht Beratungstage innerhalb eines Jahres gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt generell 50%. Das bedeutet, dass Sie bei acht Beratungstagen 4.080 Euro erhalten.

Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb:

Falls Sie beabsichtigen, Ihr Kleinstunternehmen vom Nebenerwerb in den Haupterwerb zu überführen, kann die Beratung hierzu mit bis zu vier Tagen und 50 % gefördert werden. Bei einer Beratungsdauer von vier Tagen beträgt die Förderung somit 2.040 Euro.

Zirkelberatung:

Die Zirkelberatung ist eine kombinierte Gruppen- und Einzelberatung (jeweils 50 Prozent), an der zwischen drei bis sechs Personen teilnehmen. Dabei wird pro Person maximal ein Beratungstag gefördert. Im Anschluss an die Zirkelberatung können bei Bedarf weitere Beratungstage für eine Neugründungs- bzw. Übernahmeberatung in Anspruch genommen werden. Auch für die Zirkelberatung gelten die oben genannten Förderkonditionen (50 Prozent, 510 Euro). Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld beziehen, beträgt die Förderung 90 Prozent eines Beratungstages, dementsprechend 918 Euro.

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt online https://efre.ecoh.nrw.de. Vorab ist ein persönliches Kontaktgespräch bei einer zugelassenen regionalen Anlaufstelle zu führen. Auch die WFG ist eine entsprechende Anlaufstelle.

Weitere Informationen zum Beratungsprogramm Wirtschaft finden Sie hier.

ERP-Gründerkredit

Der ERP-Gründerkredit – Startgeld fördert alle Formen der Existenzgründung: Die gewerbliche und freiberufliche Errichtung eines Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Betriebes sowie den Erwerb einer tätigen Beteiligung.

Er kommt auch für Gründungen infrage, die zunächst als Nebenerwerb angelegt sind (z. B. parallel zu Beruf oder Studium), solange sie mittelfristig als Vollerwerbsbetrieb geplant sind.

Aber auch Investitionen zur Festigung des Unternehmens innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit sind möglich.

Gründende und junge Unternehmen können im Rahmen des ERP-Gründerkredits – StartGeld bis zu 125.000 EUR zur Finanzierung von Sachinvestitionen (davon max. 50.000 EUR für Betriebsmittel) erhalten. Der Investitionsbetrag kann darüber liegen, wenn der übersteigende Betrag mit Eigenmitteln finanziert wird. Betriebsmittel sind z. B. Personal- und Mietkosten oder Aufwendungen für Marketingmaßnahmen.

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ist mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung ausgestattet. Das bedeutet, dass die KfW grundsätzlich 80 % des Kreditausfallrisikos übernimmt.

Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie unter www.kfw.de.

Für Gründende aus der Arbeitslosigkeit gibt es eine Vielzahl an hilfreichen Unterstützungsmöglichkeiten. So können unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit der Gründungszuschuss und beim regionalen Jobcenter das Einstiegsgeld beantragt werden.

Ziel dieser Förderung ist, den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung der Gründenden in der Startphase zu sichern.

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Bei Bewilligung wird der Zuschuss sechs Monate lang in Höhe des zuletzt bezogenen monatlichen Arbeitslosengeldes gezahlt. Hinzu kommt ein pauschaler Betrag von 300 € zur Zahlung der Sozialversicherungen. Denn mit Beginn der Selbständigkeit muss der/die Gründende sich selbst sozialversichern. Nach den sechs Monaten kann unter bestimmten Bedingungen die Pauschale von 300 € für weitere neun Monate bezogen werden, wobei es auch hierauf keinen Rechtsanspruch gibt.

Ein tragfähiges Unternehmenskonzept, der sogenannte Businessplan, ist Voraussetzung für die Antragsstellung. Hier können wir Ihnen bei Bedarf und Erfüllung der Voraussetzungen die Tragfähigkeit des Businessplans bescheinigen.
Grundsätzlich werden nur Gründungen gefördert, die im Haupterwerb mit einem Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche erfolgen. Außerdem ist kein fließender Übergang von einem angestellten Beschäftigungsverhältnis in eine geförderte selbstständige Tätigkeit möglich. Der/die Gründende muss tatsächlich arbeitslos gemeldet sein. Umgekehrt muss bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 150 Tagen für den Bezug von Gründungszuschuss bestehen.

Ferner können Existenzgründende sich in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung weiterversichern.

Weitere Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie hier.

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld ist ebenfalls eine Kann-Leistung zusätzlich zum Bürgergeld. Die Höhe des Einstiegsgeldes ist von den persönlichen Lebensumständen abhängig. Die Bezugsdauer liegt bei maximal 24 Monaten. Darüber hinaus können ggf. weitere Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gewährt werden.

Informationen zum Einstiegsgeld finden Sie hier.

Das Gründungsstipendium NRW eröffnet die Chance, Ihre innovative Geschäftsidee auf den Weg zu bringen und in die Gründungsszene Ihrer Region einzusteigen. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Gründende, die vor oder am Anfang der Existenzgründung stehen mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.200 Euro für maximal ein Jahr, um den Start in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern. Darüber hinaus erhalten Sie die Gelegenheit, sich in Gründungsnetzwerken auszutauschen und sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen.

EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Es umfasst u.a. das Exist-Gründerstipendium Bund und den Exist-Forschungstransfer.

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) stärkt mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft und Abläufe ihrer Betriebe zu digitalisieren, ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln.

Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit in Betrieben, projektbezogene Einstellung von Hochschulabsolvent*innen sowie passgenaue Dienstleistungen und Hard- und Software.

Alle Details finden Sie unter:

www.mittelstand-innovativ-digital.nrw

Mit diesem Programm unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine oder mittelständisch Unternehmen, auch im Handwerk, beim Auf- oder Ausbau ihrer IT-Systeme. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen einen Zuschuss für Beratungsleistungen in den folgenden Modulen erhalten:

  • Modul 1 – Digitalisierungsstrategie
  • Modul 2 – IT-Sicherheit
  • Modul 3 – Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Modul 4 – Datenkompetenz (go-data)
  • Modul 5 – Digitale Markterschließung

Alle Informationen finden Sie unter

www.innovation-beratung-foerderung.de

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen seiner Außenwirtschaftsförderung mit einem breit angelegten Messeprogramm sowie dem „Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen“, um den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern.

Auslandsmesseprogramm

Auf Firmengemeinschaftsständen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen und Produkte zu günstigen Konditionen direkt in den Zielmärkten.

Unterschieden wird zwischen Ständen, auf denen ausschließlich nordrhein-westfälische Unternehmen ausstellen (NRW-Firmengemeinschaftsstände) und Ständen des Bundes, an denen sich NRW beteiligt (Info-Service-Center auf Bundesgemeinschaftsständen). Die Firmengemeinschaftsstände werden gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der German Pavilion wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi – gefördert.

Details finden Sie unter www.nrwbank.de.

Kleingruppenförderung auf Auslandsmessen

Das Programm des Landes NRW zur Förderung von Kleingruppen auf Auslandsmessen unterstützt Unternehmen, die sich in einer Kleingruppe mit mindestens drei beteiligten Unternehmen zusammenschließen, um auf einer Messe ihrer Wahl gemeinsam auszustellen. 

Im Vordergrund des Kleingruppen-Programms steht der Kooperationsgedanke. Gemeinsam auf einer Messe vertreten sein, bedeutet: Planung, Organisation und Kosten werden auf mehrere Schultern verteilt. Das verringert den Personaleinsatz und senkt die Kosten, zudem profitieren Sie vom Austausch mit den teilnehmenden Unternehmen der Kleingruppe. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de.

Delegations- und Unternehmensreisen

Mit einem Programm an Unternehmensreisen unterstützt NRW.Global Business kleine und mittlere Unternehmen beim Eintritt in ausgewählte Märkte weltweit. Ausgesuchte Reisen oder schwierige Märkte werden gezielt politisch flankiert.

  • Kooperationsbörsen
    bieten Ihnen eine Plattform, um erste Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern in den Auslandsmärkten aufzubauen. Gespräche mit Markt- und Branchenexperten sowie Firmen- und Projektbesichtigungen runden das Programm vor Ort ab.
  • Fachsymposien
    ermöglichen Ihnen, Ihre Produkte und Dienstleistungen in einem Fachvortrag vor einem ausgewählten Unternehmenskreis zu präsentieren. Weitere Gespräche mit Experten und gezielte Besichtigungen geben Einblick in den Markt und die Herausforderungen des betrieblichen Umfelds.
  • Geführte Messebesuche
    ermöglichen, Trends aufzuspüren sowie zahlreiche Unternehmen und den Wettbewerb kennen zu lernen. NRW-Empfänge schaffen den Rahmen, um Ideen für Kooperationen zu vertiefen.

Nähere Informationen finden Sie unter www.nrwglobalbusiness.com.

Quelle: NRW.Global Business GmbH, Trade & Investment Agency of the German State of North Rhine-Westphalia (NRW), Völklinger Str. 4, 40219 Düsseldorf, https://www.nrwglobalbusiness.com/de/startseite/

Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte unterstützt werden. Beispielsweise in den Bereichen der Weiterbildung, Beschäftigung von Menschen mit Behinderung oder der Einstellung von Langzeitarbeitslosen.

Die Agentur für Arbeit hat die wichtigsten Fördermöglichkeiten unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell zusammen gestellt.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW bietet verschiedene Förderkredite für Unternehmen mit zinsgünstigen Konditionen. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind

  • Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebs­geländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrie­parks (mit Tilgungszuschuss)
  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy„)
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz
  • Technische Klimaschutzmaßnahmen
  • Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen

Eine Übersicht über die verschiedenen Förderprodukte finden Sie unter www.kfw.de.

 

NRW.Bank

Die NRW.Bank bietet Unternehmen ebenfalls zinsgünstige Darlehen in Form ihres Universalkredits, mit dem verschiedene Vorhaben finanziert werden können.

Alle Details unter www.nrwbank.de.

Der Ratgeber der Energieagentur Rhein-Sieg unter www.energieagentur-rsk.de unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen für Ihr Bau- bzw. Modernisierungsvorhaben.